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Tauglichkeitsprüfung der Atemschutzgeräteträger

Drei Atemschutzgeräteträger bei der Tauglichkeitsprüfung

Die Luft ist giftig, ein Atemzug kann zum Tod führen. Die Sicht ist gegen null, das Terrain eng gewunden und völlig unbekannt. Ein normaler Mensch geht da nicht rein. Doch um Menschen zu retten, um Sachwerte zu bergen oder Schadstellen zu beseitigen gehen unsere Helfer auch da rein – unter Atemschutz.

Und um für diesen Fall fit zu sein, waren unsere Atemschutzgeräteträger am vergangen Mittwochabend zur jährlichen Belastungsübung auf der ZAÜ (Zentrale Atemschutzübungsanlage) in Walldürn. Die jährliche Belastungsübung ist Pflicht, um im THW als Atemschutzgeräteträger einsatzbefähigt zu sein. Neben 25 m Leitersteigen, Fahrrad/Laufband mit einer Wegstrecke von 250 m, 12 x Hammerziehen (20kg) müssen die Atemschutzgeräteträger auch auf eine Übungsstrecke. Die Strecke ist ca. 75 m lang und muss bei absoluter Dunkelheit und eingenebelter Umgebung absolviert werden.

Danach ist die Überprüfung abgeschlossen. Wer seine Maske vom Gesicht nimmt oder keine Luft mehr im Behältergerät hat, ist nicht tauglich und darf ab sofort nicht mehr unter Atemschutz arbeiten. Ebenfalls kann jemand untauglich sein, wenn eine bestimmte Pulsfrequenz überschritten wird.

Da unsere Helfer aber alle die körperliche Fitness unter Beweis stellen konnten, sind diese nun wieder für ein Jahr einsatzbefähigt.


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