Fragen und Antworten zur Aufnahme

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder Einsatz des THW ist eine große Verantwortung, daher sollten Interessierte ein paar Voraussetzungen mitbringen. Ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit steht an erster Stelle. Während es für eine unterstützende Tätigkeit im Ortsverband keine besondere gesundheitliche Eignung braucht, ist für den aktiven Einsatz eine sogenannte Einsatzbefähigung nötig. Diese erhalten Sie, wenn Sie die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben, geimpft sind und erfolgreich an einem Gesundheitscheck teilgenommen haben. Darüber hinaus sollten Sie grundsätzlich bereit sein, an dienstlichen Veranstaltungen und ggf. Einsätzen teilzunehmen und sich entsprechend ausbilden zu lassen.

Außerdem wollen Sie sich in die Gemeinschaft des THW einfügen und können sich mit den THW-Leitsätzen identifizieren. Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). Darüber hinaus sind Sie nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und auch nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für eine Mitgliedschaft im THW keine Voraussetzung.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Sobald das THW den Aufnahmeantrag angenommen hat, werden Sie auf unbestimmte Zeit ins THW aufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet.

Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch in die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk aufgenommen zu werden besteht nicht.

 

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt im THW funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Doch ein Einsatz richtet sich nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten. Das THW arbeitet mit den Arbeitsgebern als Partner eng zusammen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Dass das freiwillige Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch für Arbeitgeber viele Vorteile hat, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Argument: THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen darüber hinaus viele Zusatzqualifikationen mit – von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien.

Das THW sorgt dafür, dass Ihren Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Mehr zu Thema Arbeitgeber und THW finden sie hier.

 

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gesetzlich unfallversichert.

 

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz. Das THW ist daher auf zuverlässige Einsatzkräfte angewiesen. Die regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung. Nur so kann das THW seine Einsatzfähigkeit sicherstellen. Deshalb gibt es für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Notwendige persönliche Daten müssen dem THW zur Verfügung gestellt werden. Die gesundheitliche Eignung spielt hierbei eine besondere Rolle, weshalb Sie als THW-Kraft an medizinischen Untersuchungen teilnehmen müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Zusätzlich müssen sich Helferinnen und Helfer entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden lassen und – bei Einsatzbefähigung – an Einsätzen teilnehmen. Dabei sind Vorschriften und Weisungen zu beachten, wie beispielsweise die Bekleidungsrichtlinie. Darin ist festgeschrieben, wie sich THW-Kräfte im Dienst bekleiden müssen, um sicher arbeiten zu können.

Während des Dienstes ist auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte oder Leitende kann Ausnahmen vom Alkoholverbot zulassen.

 

Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sollten Sie Abwesenheiten allerdings – sobald sie absehbar sind – mitteilen.

 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht an Einsätzen teilnehmen möchte oder keine Einsatzbefähigung erwerben kann?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Je nach Interessen und Fähigkeiten können Sie unterstützende Tätigkeiten ausüben, z. B. die Betreuung einer Minigruppen, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit oder Aufgaben bei der Unterhaltung der Liegenschaft. Welcher Tätigkeit eine Helferin oder ein Helfer ohne Einsatzbefähigung konkret nachgeht, kann gemeinsam vor Ort entschieden werden.

Entsprechende arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Voraussetzungen müssen dabei natürlich auch von Ehrenamtlichen ohne Einsatzbefähigung beachtet werden. Um das THW und seine Aufgaben kennenzulernen, erhalten diese Helferinnen und Helfer eine niedrigschwellige Ausbildung (angepasste Grundausbildung).

 

Entstehen Kosten, wenn ich mich beim THW engagiere?

Die Ausbildung ist für THW-Helferinnen und -Helfer kostenlos, ebenso die zur Verfügung gestellte Ausstattung wie etwa die Einsatzbekleidung. Diese muss jedoch bei Ausscheiden aus dem THW wieder zurückgegeben werden. Die entstehenden Kosten übernimmt das THW.

Das THW erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Wenn ein Einsatz, eine angeordnete Übung oder ein Lehrgang in die Arbeitszeit fällt, ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt gesichert, da das THW den Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet.

 

Welche Vorkenntnisse muss ich als THW-Interessierte/r mitbringen?

Beim THW kann Jeder und Jede mitmachen – bestimmte Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alles, was Sie wissen und können müssen, lernen Sie im THW. Die gesamte Ausbildung erfolgt im THW und ist kostenlos.

 

Wie kann ich ehrenamtlich das THW mitgestalten?

Das THW lebt davon, dass sich Menschen im und für das THW engagieren. Deshalb sind alle dazu aufgerufen, sich einzubringen und das THW aktiv mitzugestalten. Das THW freut sich über Menschen, die sich mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und ihrer Kreativität einsetzen und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Durch die Übernahme von besonderen Funktionen oder Führungsaufgaben im THW ergeben sich zusätzliche vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Besondere Funktionen und Führungsaufgaben können beispielsweise in den Bereichen Ausbildung, Öffentlichkeits- oder Jugendarbeit übernommen werden. Die dafür jeweils notwendige Qualifikation kann im THW erworben werden.

Darüber hinaus gibt es auf örtlicher und überörtlicher Ebene verschiedene Gremien, in die sich Helferinnen und Helfer einbringen und in denen sie ihre Interessen vertreten können. Sei es als Helfersprecherin oder Helfersprecher, als Mitglied in Orts-, Landes- oder Bundesauschuss oder als Mitglied in Arbeits- oder Projektgruppen, bei Veranstaltungen oder Übungen.